19.12.24: Aus dem Regionalverband Grossraum Braunschweig
Verbandsversammlung lehnt Antrag der Basis auf „ergänzende Risikobetrachtung zur Umweltauswirkung und gesundheitlichen Gefährdung durch den Ausbau Erneuerbarer Energien“ ab.
Antrag an die Verbandsversammlung.
Rede vor der Verbandsversammlung.
13.4.25: Gewährleistung Datenschutz Gesundheitsdaten in der Schule
Klare Regeln statt Datenschutzchaos:
dieBasis Braunschweig fordert transparente und rechtskonforme Verfahren an Schulen
Als Kreisverband der Partei dieBasis stehen wir für die Wahrung der Grund-rechte, insbesondere des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Aktuelle Hinweise aus Schulen in Niedersachsen werfen jedoch ernste datenschutzrechtliche Fragen auf.
Wir veröffentlichen nachfolgend – ohne redaktionelle Veränderung – den vollständigen Text, der auf eine Initiative des Landeselternrats Niedersachsen zurückgeht und den wir ausdrücklich unterstützen:
Datenschutz in Schulen: Landeselternrat kritisiert Einsammeln von Impfbüchern durch Lehrkräfte
Hannover – Der Landeselternrat Niedersachsen hat das Niedersächsische Kultusministerium in einem offenen Schreiben aufgefordert, Stellung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Einsammelns und Einsehens von Impfbüchern durch Lehrkräfte zu nehmen. Auslöser der Anfrage sind vermehrte Hinweise aus Schulen, wonach Lehrerinnen und Lehrer ohne ausdrückliche Zustimmung von Eltern oder Schülern vollständige Impfbücher einsehen – eine Praxis, die aus Sicht des Landeselternrats erhebliche datenschutzrechtliche Fragen aufwirft.
In dem Schreiben verweist der Landeselternrat auf Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wonach Gesundheitsdaten zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten zählen. Auch wird betont, dass das Infektionsschutzgesetz lediglich eine Nachweispflicht für den Masernschutz vorsieht, jedoch keine Impfpflicht und insbesondere keine Pflicht zur Offenlegung weiterer medizinischer Informationen.
„Es kann nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien gezwungen werden, ihr gesamtes Impfbuch offenzulegen, obwohl lediglich ein Nachweis über den Masernschutz erforderlich ist“, heißt es in der Mitteilung. „Solche Maßnahmen greifen tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein.“
Das Kultusministerium antwortete zunächst mit einem allgemeinen Verweis auf die Nachweispflicht nach dem Infektionsschutzgesetz und erklärte, dass die Umsetzung der Kontrolle von Schule zu Schule unterschiedlich sei. Die Verantwortung liege bei der Schulleitung, unterstützt durch die jeweiligen Datenschutzbeauftragten.
Der Landeselternrat hält diese Antwort für unzureichend. In einer erneuten Nachfrage fordert er eine klare juristische Bewertung der Praxis und Maßnahmen zur Sicherstellung datenschutzkonformer Verfahren. Eine landesweite Regelung sei notwendig, um Rechtssicherheit für Schulen, Eltern und Schüler zu schaffen.
Die Diskussion wirft einmal mehr die Frage auf, wie sensibel Bildungsein-richtungen mit Gesundheitsdaten umgehen und inwieweit der Schutz persön-licher Informationen in schulischen Abläufen gewährleistet ist. Der Landes-elternrat kündigte an, an dem Thema dran zu bleiben – auch im Sinne einer transparenten und datenschutzkonformen Bildungspolitik.
Wir als dieBasis Braunschweig fordern vom Niedersächsischen Kultusministe-rium eine sofortige Klarstellung, wie mit sensiblen Gesundheitsdaten an Schulen umzugehen ist.
Der Umgang mit Impfnachweisen darf nicht zum Freibrief für das Einsammeln vollständiger Impfbücher werden. Datenschutz ist kein optionaler Bestandteil, sondern eine tragende Säule unserer Demokratie. Wir fordern klare Vorgaben, transparente Kommunikation und respektvollen Umgang mit den Grundrechten von Familien, Schülern und Lehrkräften.
dieBasis Braunschweig
für eine freie, selbstbestimmte und verantwortungsvolle Bildungspolitik